Vegetarisches Vitamin-D3-Ergänzungsmittel mit 3000 IE Vitamin D3, ergänzt durch Vitamin K2, Vitamin C und Kalzium. 60 Kapseln für 2 Monate.
REZEPTUR FÜR MEHRFACHUNTERSTÜTZUNG
Vitamin D3 Plus kombiniert hochdosiertes Vitamin D3 mit Vitamin K2, Vitamin C und Kalzium in einer vegetarischen Kapsel. Die Inhaltsstoffe sind sinnvoll aufeinander abgestimmt und in geeigneter Dosierung für den täglichen Bedarf konzipiert.
VITAMIN D3 IN HOHER DOSIERUNG
Enthält 3000 IE (100 µg) Vitamin D3 pro Kapsel. Vitamin D3 wird vom Körper bei Sonneneinstrahlung gebildet, kann aber insbesondere in den Wintermonaten unzureichend verfügbar sein.
SYNERGIE MIT K2 UND KALZIUM
Vitamin K2 (als MK-7) ist in der gut bioverfügbaren all-trans-Form enthalten. Kalzium liegt in Form von Citrat vor, das besonders gut verträglich ist. Diese Kombination ergänzt sich ideal, da Vitamin D und K zusammenwirken, um den Kalziumstoffwechsel zu regulieren.
ZUSÄTZLICH MIT VITAMIN C
Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems sowie zur normalen Kollagenbildung für Knochen, Zähne und Blutgefäße bei.*
FÜR VEGETARIER GEEIGNET
Dieses Präparat ist für Vegetarier geeignet, koscher zertifiziert und enthält keine Allergene gemäß EU-Richtlinien.
NÄHRSTOFFTABELLE
Inhaltsstoff | Menge pro Kapsel | NRV % |
---|---|---|
Kalzium (als Calciumcitrat) | 120 mg | 15 % |
Vitamin C (als Calciumascorbat) | 50 mg | 63 % |
Vitamin D3 (3000 IE) | 100 µg | 2000 % |
Vitamin K2 (als all-trans MK-7) | 200 µg | 267 % |
Weitere Inhaltsstoffe: Maltodextrin, Stärke, Saccharose, mikrokristallines Cellulosepulver, mittelkettiges Triglyceridöl
VERZEHREMPFEHLUNG
Täglich 1 Kapsel zu einer Hauptmahlzeit mit ausreichend Flüssigkeit einnehmen.
HINWEISE
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Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.
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Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung und einen gesunden Lebensstil.
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Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
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Kühl, trocken und lichtgeschützt lagern.
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Bei Einnahme von Blutverdünnern ärztlichen Rat einholen.
* Gesundheitsbezogene Angaben gemäß EU-Verordnung Nr. 432/2012.